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SMARTUP-Tipp: Innovationsscheck mit Selbstbehalt
March 26, 2020 @ 08:00 – 17:00
Der Innovationsscheck mit Selbstbehalt steht Klein- und MIttelunternehmen (KMU) für den Einstieg in kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zur Verfügung. Die FFG wickelt diese Förderung im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) ab. Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können bestimmte förderbare Leistungen von Forschungseinrichtungen (außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) bis zu einer Höhe von maximal € 12.500,- nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts mit dem Scheck in der Höhe von max. € 10.000,- bezahlt werden. Die Förderintensität beträgt somit 80 %. Die Einreichung ist laufend möglich.